Beitragsordnung des FV Stierstadt e.V.
Gültig ab: 1. Juli 2025
1. Jahresbeiträge
Beitragsgruppe | Jahresbeitrag |
---|---|
Jugend (alle Spieler*innen bis einschließlich U19) | 150 € |
Senioren (1. und 2. Mannschaft, SOMA) | 150 € |
Passive Mitglieder (Rentner, Frauen, inaktive Mitglieder) | 60 € |
Familienbeitrag | 220 € |
Beitragsfrei (Ehrenmitglieder, Jugendtrainer*innen) | 0 € |
2. Familienbeitrag
Der Familienbeitrag gilt für:
- maximal zwei Erwachsene
- alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
3. Zahlung und Fälligkeit
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren:
- jährlich zum 1. Juli oder
- halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli
- Beim Vereinseintritt im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilig ab Eintrittsmonat berechnet.
- Ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat ist erforderlich.
4. Beitragsbefreiung und -ermäßigung
Beitragsfrei geführt werden:
- Ehrenmitglieder (gemäß §3 Abs. 3 der Satzung – lebenslang)
- Jugendtrainer*innen (während aktiver Trainertätigkeit)
Auf schriftlichen Antrag kann eine zeitlich befristete Beitragsbefreiung/-minderung gewährt werden bei:
- längerer Krankheit
- Schwangerschaft
- Arbeitslosigkeit
- geringem Einkommen
- sonstigen sozialen Härtefällen
Über Anträge entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
5. Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit Leistungen nach SGB II oder SGB XII können einen Zuschuss zu den Mitgliedsbeiträgen erhalten:
- bis zu 15 € monatlich
- Antragstellung über Schulsekretariat, Stadtverwaltung oder Jobcenter
6. Kündigung der Mitgliedschaft
- Kündigung ist nur zum 30. Juni oder 31. Dezember möglich
- Schriftlich, mit vier Wochen Frist
- Auch per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
7. Schnuppertraining
- Kostenloses Schnuppertraining für bis zu drei Wochen möglich
- Danach ist für die weitere Teilnahme die Vereinsmitgliedschaft erforderlich
8. Änderungen der Beitragsordnung
- Änderungen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen
- Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar des Folgejahres
Fragen zur Mitgliedschaft? Meldet euch gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.